Infektionsschutzgesetz
Mitteilungspflicht der Eltern und sonstiger Sorgeberechtigter gemäß §34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutz
Sehr geehrte Eltern,
das Infektionsschutzgesetz verpflichtet uns, Sie anlässlich der Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule über folgende Punkte aufzuklären:
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat (s. Tabelle 1), darf es die Einrichtung gemäß §34 (1) erst wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Ob ein Attest erforderlich ist oder nicht, können Sie anhand der nachfolgenden Übersicht sehen.
Bei Vorliegen einer dieser Krankheiten sind Sie nach § 34 (5) verpflichtet, uns unter Angabe der medizinischen Diagnose unverzüglich zu benachrichtigen.
Wenn Ihr Kind nach ärztlicher Feststellung bestimmte Krankheitserreger (siehe Tabelle 2) im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst krank zu sein, müssen Sie uns das laut § 34 (2) bitte ebenfalls mitteilen. Es ist dann vom Gesundheitsamt zu entscheiden, wann das Kind die Einrichtung – möglicherweise unter bestimmten Auflagen – wieder besuchen darf.
Auch wenn jemand bei Ihnen zu Hause an einer ansteckenden Krankheit (siehe Tabelle 3) leidet, müssen Sie uns gemäß § 34 (3) umgehend informieren.
Eine Missachtung dieser Vorschriften kann mit Verhängung eines Bußgeldes geahndet werden.
Wenn Sie dazu weitere Fragen haben oder sich in Zweifelsfällen nicht sicher sind, sprechen Sie bitte uns, Ihr Gesundheitsamt oder Ihren Arzt an – man wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Übersicht ansteckende Krankheiten und die dabei zu beachtenden Regelungen des IfSG
Tabelle 1
Ansteckende Krankheiten, bei deren Vorliegen das Kind die Einrichtung so lange nicht besuchen darf, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht zu befürchten ist:
Cholera
Diphterie
Durchfallerkrankungen durch EHEC-Bakterien
Durchfallerkrankungen (ausschl. bei Kindern vor Vollendung des 6. Lebensjahres)
Hämorrhagisches Fieber, viral bedingt
Hirnhautentzündung (Meningitis) durch Meningokokken oder Haemophilus-B-Bakterien
Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
Keuchhusten
Masern
Mumps
Paratyphus
Pest
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Scharlach- und bestimmte Streptokokken-
Infektionen
Shigellose (Ruhr)
Skabies (Krätze)
Offene Tuberkulose der Lunge
Typhus
Virushepatitis (infektiöse Gelbsucht) Typ A und E
Windpocken
Verlausung
Tabelle 2
Krankheitserreger, bei deren Nachweis in Sekreten der Atemwege (Diphterie-Bakterien) oder im Stuhl (alle übrigen Bakterien) eine Zustimmung des Gesundheitsamtes für die (Wieder-) Zulassung der Schule erforderlich ist:
Cholera-Vibrionen
Diphterie-Bakterien
EHEC (enterohämorrgagische Escherichia coli-Bakterien
Paratyphus-Salmonellen
Ruhrerreger (Shigellen)
Typhus-Salmonellen
Tabelle 3
Ansteckende Krankheiten, bei deren Vorliegen in der Wohngemeinschaft das Kind die Einrichtung so
lange nicht besuchen darf, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht zu befürchten ist:
Cholera
Diptherie
Durchfallerkrankungen durch EHEC-Bakterien
Hämorrhagisches Fieber, viral bedingt
Mumps
Masern
Hirnhautentzündung (Meningitis) durch Meningokokken oder Haemophilus-B-Bakterien
Paratyphus
Pest
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Shigellose (Ruhr)
Offene Tuberkulose der Lunge
Typhus
Virushepatitis (infektiöse Gelbsucht) Typ A und E
Prävention und Aufklärung gemäß § 34 Abs. 10 Infektionsschutzgesetz
Die Bedeutung von Impfungen
Für die Verhütung von Infektionen sind Impfungen von ganz besonderer Bedeutung. Kinder, die die empfohlenen Impfungen erhalten haben, sind gegen Erkrankungen an Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung, Keuchhusten (Pertussis), Hepatitis B, Haemphilus influenza b-Meningitis, Masern, Meningokokken der Serogruppe C, Mumps, Pneumokokken, Röteln und Windpocken in der Regel geschützt. Deshalb sollen Gesundheitsämter und Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugend-liche gemeinsam über die Bedeutung eines ausreichenden Impfschutzes aufklären.
Die Zahl der Injektionen kann durch die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen gering gehalten werden. Dazu erteilt der behandelnde Kinder- oder Hausarzt Auskunft.
Einen aktuellen Impfkalender finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de